Erste Antragsfrist
Es ist soweit – die erste Antragsfrist für Interreg 6A steht fest: 16.08.2022!
Die ersten Projektanträge können nach den Sommerferien am 16.08.2022 online eingereicht werden.
BITTE BEACHTEN: Die Einreichung einer Projektskizze spätestens bis zum 15.06.2022 ist obligatorisch!
Die Projektskizze bildet die Grundlage für die weitere Antragsberatung durch das Interreg-Sekretariat und nur, wenn fristgerecht eine Skizze eingereicht wurde, kann zur Antragfrist im August ein Projektantrag eingereicht werden.
Die Entscheidung über Projektgenehmigungen durch den Interreg-Ausschuss ist für den Dezember 2022 vorgesehen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Vorgehen und für weitere Beratung an das Interreg-Sekretariat!
Alle Angaben unter Vorbehalt des weiteren Verlaufs der Programmgenehmigung.