Förderregeln
Sie möchten einen Projektantrag bei uns stellen? Oder Sie sind mit Ihrem Projekt bereits auf einem guten Weg in der Durchführung?
Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Förderregeln für eine erfolgreiche Antragstellung und Projektdurchführung.
Haben Sie Fragen? Dann helfen wir gerne weiter!
Bitte beachten Sie, dass einige Dokumente und Förderregeln noch in der Erarbeitung sind. Sie werden laufend hochgeladen, wenn sie fertiggestellt sind.
Allgemeine Regeln
Sie finden hier die allgemeinen Grundlagen zum WER, WIE und WAS der Förderung. Enthalten sind auch Ausführungen zu Programmgebiet, -organen und den thematischen Ausrichtungen.
Klicken Sie hier, um das Dokument Allgemeine Regeln zu öffnen (Version 1.4 - Aktualisierungen sind im Text grau markiert)
Förderfähige Kosten, Projektbudget und Finanzierung
Sie finden hier die spezifischen Voraussetzungen für die Förderfähigkeit sowie Anforderungen an Projektbudget und Finanzierung. Sie erfahren auch mehr zur Kostenteilung, zur Förderung als staatliche Beihilfe und zur Verknüpfung von Budgetplanung und Projektfortschritt.
Klicken Sie hier, um das Dokument Förderfähige Kosten, Projektbudget und Finanzierung zu öffnen (Version 2.0 (Stand August 24) - Aktualisierungen sind im Text grau markiert)
Bewertungskriterien für einen förderfähigen Projektantrag
Jedes Projekt wird von der Interreg-Administration anhand eines Bewertungsschemas mit festgelegten Kriterien bewertet. Damit wird eine einheitliche und transparente Bewertung aller Anträge gewährleistet. Auf dieser Bewertung basiert die Entscheidung des Interreg-Ausschusses über die Bewilligung oder Ablehnung eines Projekts.
Klicken Sie hier, um das Dokument Bewertungskriterien und Bewertungsschema zu öffnen (Version 1.3 - Aktualisierungen sind im Text grau markiert)
Ergebnisorientierung und messbare Effekte
Echten Mehrwert und nachhaltigen Nutzen erreichen wir nur mit ergebnisorientierten Projekten. Das neu eingeführte Meilensteinsystem unterstützt bei der Planung und Umsetzung messbarerer Ergebnisse. Lesen Sie mehr zur Wirkungskette der Projekte und einem Aufbau vom Projektziel über Teilziele zu Meilensteinen.
Klicken Sie hier, um das Dokument Ergebnisorientierung und messbare Effekte zu öffnen
Öffentlichkeitsarbeit
Die Öffentlichkeitsarbeit soll den Einsatz, den Nutzen sowie die Effekte der im Interreg-Programm zur Verfügung stehenden Fördermittel informiert sichtbar machen. Lesen Sie hier mehr zu obligatorischen Anforderungen und optionalen Maßnahmen in der Öffentlichkeitsarbeit.
- Förderregel Öffentlichkeitsarbeit (für Projekte) (Version 1.4 - Aktualisierungen sind im Text grau markiert)
- Programmlogo und Brandbook
- Presse Guide Interreg
Programmindikatoren
Für die Erfolgsmessung des Programms muss jedes Projekt auch zu den Output- und Ergebnisindikatoren beitragen. Der Beitrag wird in den Projektberichten gemeldet und verifiziert. Dabei sind jeweils bestimmte Anforderungen zu beachten, darunter nicht zuletzt die vorgegebenen Definitionen für die einzelnen Indikatoren.
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Auszahlungsantrag: Fortschrittsberichte und Abrechnung
Auszahlungsanträge für das Projekt müssen 6-monatlich zu im Leadpartnervertrag festgelegten Terminen gestellt werden. Die Interreg-Administration überprüft anhand der Anträge den in-haltlichen Fortschritt und den finanziellen Status der Projekte.
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Projektänderungen
Haben Sie Änderungen des Projekts, die nicht unter die n+1-Regelung fallen und beantragt werden müssen. Dann finden Sie hier Informationen dazu.