Die Programmorgane

Die Verwaltungsbehörde in Kiel und das Interreg-Sekretariat im dänischen Kruså bilden gemeinsam die Interreg-Administration. Beide Einheiten verstehen sich als eine Administration und ein Team und haben unterschiedliche Aufgaben in der Programmverwaltung und -durchführung des Programms. Beide Einheiten betreuen gleichermaßen deutsche sowie dänische Akteure. Das Förderprogramm wird stets durch den Interreg-Ausschuss, der auch über die Förderungen der eingegangenen Projektanträge entscheidet, begleitet.

Das Interreg-Sekretariat

Das Sekretariat ist erster Ansprechpartner für die Projekte und berät Akteure vor und während der Antragstellung und begleitet die bewilligten Projekte während ihrer Durchführung. Das Sekretariat ist außerdem für die Öffentlichkeitsarbeit des Interreg-Programms verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Beratung potenzieller Akteure und Antragsteller
  • Bewertung der Projektanträge
  • Follow-Up und Fortschrittskontrolle der Projekte
  • Beratung der Projektträger bei Fragen der Durchführung
  • Durchführung der Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit im Programm

Die Anschrift des Sekretariats und die Kontaktdaten der Sekretariatsmitarbeiter finden Sie hier.

Die Verwaltungsbehörde

Die Verwaltungsbehörde ist keine Behörde im klassischen Sinn, trägt jedoch die übergeordnete Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Interreg-Programms und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und Verordnungen. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Festlegung der Förderbestimmungen
  • Überwachung der Zielerfüllung des Programms, darunter Monitoring, Evaluierungen, Berichtswesen an die EU-Kommission
  • Betreuung des Interreg-Ausschusses
  • Auszahlung der Zuschüsse an die Projekte und Abrechnung des Programms gegenüber der EU-Kommission
  • Vertragspartner der bewilligten Projekte
  • Unterstützung des Sekretariates in förderrechtlichen Fragen

Die Anschrift der Verwaltungsbehörde und die Kontaktdaten der Mitarbeiter finden Sie hier.

 

Gruppenbild vom Interreg-Ausschuss
Gruppenbild vom Interreg-Ausschuss

Der Interreg-Ausschuss

Der Interreg-Ausschuss ist der Begleitausschuss des Förderprogramms und setzt sich zusammen aus 36 stimmberechtigten dänischen und deutschen Mitgliedern. Die am Programm beteiligten Partner der dänischen Regionen und deutschen Kreise und kreisfreien Städte sind ebenso Mitglied wie weitere Mitglieder aus verschiedenen Bereichen der Wirtschafts- und Sozialpartner wie Arbeitsmarkt, Wirtschaft, Bildung, Forschung, Klima & Energie, dänische Kommunen, Jugend, Gleichstellung & Nicht-Diskriminierung und Minderheiten sowie der Mitgliedstaaten Dänemarks und Deutschlands. Jedes Mitglied des Interreg-Ausschusses ist stimmberechtigt. Der Ausschuss trifft seine Entscheidungen nach dem Konsensprinzip.

Die EU-Kommission nimmt in beratender Funktion an der Arbeit des Interreg-Ausschusses teil. Auch die Verwaltungsbehörde ist in beratender Funktion im Ausschuss vertreten.

Die Prüfbehörde

Die Prüfbehörde ist als Stabsstelle beim Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) eingerichtet und wird ergänzt durch Prüfer auf dänischer Seite, die bei Erhvervsstyrelsen (dänische Wirtschaftsbehörde) angesiedelt sind. Die Prüfbehörde auf deutscher Seite und die dänischen Prüfer bilden zusammen die sogenannte Prüfergruppe, die die nationalen Kontrollaufgaben im Programm Interreg Deutschland-Danmark im Rahmen der Second-Level-Kontrolle ausübt. Die Prüfbehörde wird bei der Durchführung ihrer Aufgaben von dem Prüfer auf dänischer Seite unterstützt, der die Kontrollen bei Projektträgern durchführt, die ihren Sitz in Dänemark haben. Kontrollen bei Projektträgern auf deutscher Seite sowie alle übergeordneten Aufgaben werden von der Prüfbehörde durchgeführt. Die Kontrollen erfolgen stichprobenbasiert. Kontrolliert wird neben den Projekten auch die Interreg-Administration.