Tipps und Tricks Juni 2025: Mutterschutz und Erziehungszeit
Für Mitarbeitende, die Vollzeit oder Teilzeit mit festem Prozentanteil der Arbeitszeit im Projekt tätig sind: Förderfähig sind die Zeiten für Mutterschutz auf deutscher Seite bis zu 6 Wochen vor und bis 8 Wochen nach der Geburt und entsprechend auf dänischer Seite ein bis zu 6-wöchiger graviditetsorlov vor und ein bis zu 10-wöchiger barselsorlov unmittelbar nach der Geburt. Diese Zeiten werden als integrierter Bestandteil innerhalb der europaweit geltenden effektiven Jahresarbeitszeit von 1.720 Stunden angesehen, wie auch Krankheits- und Urlaubstage darin enthalten sind. Mitarbeitende in Mutterschutz und Erziehungszeit können in den entsprechenden Zeiträumen abgerechnet werden.
Für alle über diese Zeiträume hinausgehenden Erziehungszeiten bzw. Zeiten für barsels-/forældreorlov besteht kein Anspruch auf Förderung. Stattdessen ist die Anstellung von Vertretungspersonal möglich, dessen Kosten in voller Höhe entsprechend der geltenden Einheitssätze des Programms förderfähig sind. Auf diese Weise kann das Projekt seiner Verantwortung nachkommen im Rahmen des Budgets die Durchführung des Projektes mit der grob geplanten Ressourcenanzahl sicherzustellen.
Die Regelung betrifft nicht die Fälle, in denen Mitarbeitende stundenweise abgerechnet werden. In diesen Fällen können stets nur die tatsächlichen und registrierten, geleisteten Arbeitsstunden für das Projekt abgerechnet werden. Im Fall des Mutterschutzes ebenso wie im Falle von Krankheit können bei stundenweiser Abrechnung deshalb keine Personalkosten abgerechnet werden.