COUNTDOWN...bis zur Antragsfrist am 13.01.2025
Unsere Antragsfristen
BITTE BEACHTEN: Die Einreichung einer Projektskizze vor der eigentlichen Antragsfrist ist obligatorisch! Die Projektskizze finden Sie hier.
Die Projektskizze bildet die Grundlage für die weitere Antragsberatung durch das Interreg-Sekretariat und nur, wenn fristgerecht eine Skizze eingereicht wurde, kann zur Antragfrist ein Projektantrag eingereicht werden. Es handelt sich ausdrücklich nicht um ein zweistufiges Antragsverfahren. Die Skizze dient u.a. dazu, Ihnen eine realistische Einschätzung zur Förderfähigkeit Ihrer Projektidee sowie Projektpartnerschaft zu geben. Die Skizze soll Ihnen und uns als hilfreiche Unterstützung bei der Antragstellung dienen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Vorgehen und für weitere Beratung an das Interreg-Sekretariat!
- Die nächste Antragsfrist für alle Prioritäten ist am 13.01.2025.
Die Projektskizze muss spätestens am 11.11.2024 eingegangen sein.
- Eine weitere Antragsfrist ist am 10.11.2025.
Die Projektskizze muss spätestens am 15.09.2025 eingegangen sein.
Bitte beachten Sie den wichtigen Hinweis zu den Fördermitteln weiter unten auf dieser Seite!
Je nach Mittelverfügbarkeit kann es Einschränkungen für einzelne Prioritäten oder ggf. eine Fokussierung auf bestimmte Themen geben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Frist im November 2025 je nach Mittelverfügbarkeit die letzte Antragsfrist im Programm sein kann.
Wir halten Sie hier, in unserem Newsletter und den sozialen Medien informiert.
Ihre Projektskizze senden Sie bitte fristgerecht an info-interreg@rsyd.dk
WICHTIGER HINWEIS zu den Fördermitteln!
Derzeit erhalten insgesamt 24 Projekte und zwei Fonds finanzielle Förderung durch Interreg. Der genehmigte Zuschuss liegt bei ca. 54,1 Mio. Euro und es stehen noch ca. 38% der Fördermittel für neue Projekte zur Verfügung.
Insbesondere in Priorität 1 „Eine innovative Region“ gibt es eine starke Nachfrage. Der Interreg-Ausschuss hat daher beschlossen, dass zur Antragsfrist 13.01.2025 insbesondere die Stärkenpositionen Maritime Wirtschaft, Ernährungswirtschaft sowie Robotik und Automatisierung berücksichtigt werden sollen. Für Projekte aus diesen Bereichen wurden 3,8 Mio. Euro der Fördermittel einmalig reserviert. Die restlichen Mittel (ebenfalls ca. 3,8 Mio. Euro) stehen allen weiteren Projekten in der Priorität 1 zur Verfügung, unabhängig von den Stärkenpositionen.
Die Interreg-Administration stellt in der Sitzung im November 2024 den Stand der Initiative für die schwach abgedeckten Stärkenpositionen vor. Der Interreg-Ausschuss entscheidet in der Sitzung im November 2024, ob die Mittelreservierung um eine Antragsfrist verlängert wird oder ob die reservierten Mittel ebenfalls allen Projektanträgen, die zur Antragsfrist im Januar 2025 eingereicht wurden, im Qualitätswettbewerb unabhängig von den Stärkenpositionen zur Verfügung stehen.
Der Interreg-Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass es sich bei der Antragsfrist im Januar 2025 möglicherweise um die letzte Antragsfrist für Priorität 1 handeln wird. Sofern ausreichend Projektanträge, die den Qualitätsanforderungen entsprechen, vorliegen, kann der Interreg-Ausschuss alle noch zur Verfügung stehenden Mittel in Priorität 1 binden.
Nach der Sitzung im November 2024 werden wir hier über den aktuellen Stand des Programms informieren!
Die detaillierte Beschreibung aller Themenbereiche, Maßnahmen und Zielgruppen sowie die Stärkenpositionen der Programmregion finden Sie hier. Auch unsere Webinare bieten eine gute Möglichkeit, sich im Programm zu orientieren und Informationen zu den einzelnen Themenbereichen zu erhalten.
Eine Übersicht über die spezifischen Maßnahmen und inwiefern diese bereits erfüllt bzw. nicht erfüllt sind, finden Sie hier in unserer Ampel-Übersicht. Diese soll Ihnen einen guten Überblick verschaffen, in welchen Bereichen es sich besonders lohnen kann, einen Antrag zu erarbeiten.
Wir helfen gerne – entweder telefonisch oder per Mail an info-interreg@rsyd.dk.