Tipps & Tricks: Ampelübersicht / 1.720 Stunden-Regel

Unsere Ampelübersicht

Bevor Sie einen Antrag beim Interreg-Sekretariat einreichen, müssen Sie sich entscheiden, zu welchen spezifischen Maßnahmen ihr Projekt beiträgt. Einige Maßnahmen sind schon komplett durch bereits genehmigte Projekte abgedeckt, andere aber noch nicht.

Auf unserer Internetseite gibt es eine Übersicht über den Status der verschiedenen Maßnahmen. Die Maßnahmen sind grün, gelb oder rot gekennzeichnet, je nachdem, wie viele Projekte bereits an ihnen arbeiten. Mit dieser Übersicht wollen wir sichtbar machen, an welchen Initiativen noch nicht gearbeitet wird.

Hier finden Sie unsere Ampel-Übersicht

Die 1.720 Stunden-Regel bei der Berechnung der Personalkosten

Was ist die 1.720 Stunden-Regel und wofür wird sie gebraucht?

Auch die Personalkosten müssen bei Interreg-Projekten abgerechnet werden, und das ist mit der 1.720 Stunden-Regel leichter, als es scheint.

Die 1.720 Stunden-Regel ist ein statistischer Einheitswert, welcher die Berechnung von Personalkosten bei der Budgetierung und bei der Abrechnung vereinfacht. Er umfasst die Höhe der effektiven Jahresarbeitszeit bezogen auf 12 Kalendermonate. Er gilt für alle EU-Förderprogramme, und somit auch bei Interreg Deutschland-Danmark.

Dies bedeutet, dass der tatsächliche Stundenumfang einer Vollzeitstelle, der in den Projekten je Partner oder auch landesspezifisch unterschiedlich hoch ausfallen kann, bei der Personalkostenberechnung nicht berücksichtigt werden muss. In Interreg-Deutschland-Danmark nutzen wir diesen Einheitswert auch, um den bürokratischen Aufwand für die Projekte so gering wie möglich zu halten, und um die genehmigten Fördermittel ohne unnötige Prüfung auszahlen zu können.

Wie funktioniert die 1.720 Stunden-Regel?

Der Ansatz von 1.720 Stunden effektiver Jahresarbeitszeit berücksichtigt sowohl gezahlten Urlaub, Ausfall bei Krankheit und dergleichen. Wird bei den Beschäftigungsdokumenten angegeben, dass ein Mitarbeiter mit einem festen %-Satz seiner Arbeitszeit (Voll- oder Teilzeit) im Projekt tätig ist, wird immer die 1.720 Stunden-Regel angewandt.

Als Ausgleich und Vereinfachung für die Projektabrechnung müssen bei Angabe der festen Arbeitszeit im Projekt keine Stundenzettel geführt werden (für besondere Ausnahmen siehe Förderregeln). Dies heißt aber nicht, dass Projektmitarbeiter, die Stundenzettel führen, bessergestellt sind, denn es dürfen nur tatsächlich geleistete Arbeitsstunden für das Projekt in den Stundenzetteln festgehalten werden – Urlaub, Krankheit und Ähnliches darf hier nicht als Projektarbeitszeit registriert werden.