Tipps und Tricks: Vereinfachungen im Bereich „First-Level-Kontrolle“
Die Programmpartner haben entschieden, die Überprüfung der förderfähigen Kosten im Zuge der Auszahlungsanträge durch die Verwaltungsbehörde selbst durchführen zu lassen.
Dies soll eine wesentliche Erleichterung für die Projekte mit sich bringen, denn das bedeutet auch, dass die Projekte keine externen Wirtschaftsprüfer mehr beauftragen müssen, um förderfähige Kosten prüfen zu lassen. Dementsprechend müssen hierfür auch keine Kosten mehr angesetzt werden, denn diese werden durch die Programmpartner durch ihre Finanzierung an der Programmverwaltung getragen.