Tipps & Tricks

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Neue Förderregeln zur Öffentlichkeitsarbeit

Bitte beachten Sie, dass wir unsere Förderregeln zur Öffentlichkeitsarbeit in folgenden Punkten überarbeitet und konkretisiert haben:

Eigene Projekt-Website (optional) – Kap. 5

Die Kosten für eine Projekt-Website können förderfähig sein, sofern sie in der Antragstellung berücksichtigt wurden. Für die Förderfähigkeit muss diese Website einen erkennbaren Mehrwert aufweisen, indem sie sich in Inhalt und Nutzen deutlich von der Projektunterseite auf der Programm-Website unterscheidet.

Sichtbarkeit – Kap. 8

An mobilen Ausrüstungen, die für das Projekt und mit Interreg-Mitteln angeschafft werden, ist deutlich sichtbar das Interreg-Logo mit Hinweis auf die finanzielle Unterstützung durch Interreg Deutschland-Danmark und die Europäische Union anzubringen. Dies soll in Größe und Beschaffenheit in angemessenem Verhältnis zum Ausrüstungsgegenstand erfolgen. Auf einem Projektlaptop empfehlen wir z. B. einen entsprechenden Sticker anzubringen.

Soweit Sie feste Ausrüstungsgegenstände (über Büroausstattung hinaus) für das Projekt anschaffen, müssen auch diese einen sichtbaren Hinweis auf die Förderung tragen, s. o. Dies gilt bspw. bei Laborausrüstung, die mit Interreg-Mitteln (teil-)finanziert wird. Diese Pflicht entfällt, wenn am Gebäude, in dem die Ausrüstung steht, eine entsprechende feste Tafel oder ein Schild angebracht ist.

Zudem wollen wir aus gegebenem Anlass auf folgende wichtige Regeln in Bezug auf Öffentlichkeitsarbeit hinweisen:

Soziale Medien – Kap. 6

Denken Sie daran, dass die Beiträge auf den So-Me-Kanälen der Projekte in deutscher und dänischer Sprache verfasst werden müssen!

Allgemeiner Hinweis

Verstöße gegen die Anforderungen an Öffentlichkeitsarbeit und Sichtbarkeit können zu Streichungen Ihres Zuschusses führen (bis zu 2% der geltend gemachten Ausgaben). Wenden Sie sich deshalb in Zweifelsfällen frühzeitig an uns, um Fehler zu vermeiden.

Die nächste Antragsfrist für alle Prioritäten ist am 13.01.2025

Die Projektskizze muss bis zum 11.11.2024 im Interreg-Sekretariat eingegangen sein. Momentan ist eine weitere Antragsfrist sowohl in 2025 als auch in 2026 vorgesehen. 

Je nach Mittelverfügbarkeit kann es Einschränkungen für einzelne Prioritäten oder ggf. eine Fokussierung auf bestimmte Themen geben. Darüber werden wir laufend auf unserer Homepage, in unserem Newsletter und den sozialen Medien informieren.