Tipps und Tricks: MwSt. und Beschäftigungsdokument

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer ist grundsätzlich förderfähig. Dies gilt allerdings nicht für Projektpartner, die einen Zuschuss als staatliche Beihilfe nach AGVO erhalten. Für solche Projektpartner ist die Mehrwertsteuer nicht förderfähig. Der Hinweis ist insbesondere für Projekte wichtig, die das Budgetmodell 2 nutzen und deshalb die tatsächlichen Ausgaben für externe Expertise und Dienstleistungen sowie für Ausrüstungskosten abrechnen.

Beschäftigungsdokument und Stundennachweis

Für alle Projektmitarbeitenden muss zur ersten Abrechnung das Beschäftigungsdokument (online verfügbar) eingereicht werden. Der erste Teil des Dokuments betrifft das Beschäftigungsverhältnis des einzelnen Mitarbeitenden. Das Beschäftigungsdokument muss für jeden Mitarbeitenden spätestens am ersten Arbeitstag für das Projekt ausgefüllt werden. Die übrigen Teile des Dokuments sind für die Projektmitarbeitenden relevant, die einen Stundennachweis führen müssen.